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Beratung I NIS 2

NIS 2 – Einheitliche Cybersicherheitsstandards in der EU

Wir begleiten Unternehmen bei der Umsetzung der NIS-2-Anforderungen, von der Betroffenheitsanalyse über das Readiness Assessment bis hin zur Integration in bestehende Strukturen.

Was ist NIS 2?

Die NIS 2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) wurde von der Europäischen Union verabschiedet, um einheitliche, verbindlichere Anforderungen für Cybersicherheit und Krisenreaktion in wesentlichen und wichtigen Einrichtungen innerhalb der EU zu schaffen. Sie verpflichtet betroffene Unternehmen, technische und organisatorische Maßnahmen zur Absicherung ihrer IT-Systeme zu treffen und diese kontinuierlich an neue Bedrohungslagen anzupassen.

Ziel ist es, die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit kritischer Prozesse und Daten zu sichern – und gleichzeitig Meldepflichten sowie die Verantwortung auf Leitungsebene zu stärken.

NIS2

Schritt für Schritt zu NIS 2

Möchten Sie mehr über die NIS 2-Richtlinie erfahren und wie Ihr Unternehmen von der NIS 2-Konformität profitieren kann?

Laden Sie jetzt unseren kostenlosen Leitfaden herunter und erhalten Sie wertvolle Einblicke in Betroffenheitsanalyse, Readiness Assessment und die Integration der NIS 2-Anforderungen in Ihre bestehenden Strukturen.

Erfahren Sie außerdem, welche Rolle ein internes Kontrollsystem (IKS) bei der NIS 2-Konformität spielt.

Was sind die Inhalte von NIS 2?

Die zentralen Elemente von NIS 2

NIS2 umfasst wichtige Bereiche der Cybersicherheit, die sicherstellen, dass Unternehmen und Dienstleister ein hohes Schutzniveau erreichen:

  1. Risikomanagement: Systematische Identifikation und Steuerung von Cyberrisiken.
  2. Meldepflichten: Standardisierte Verfahren zur schnellen Meldung von Sicherheitsvorfällen.
  3. Resilienztests und Schwachstellenanalysen: Regelmäßige Prüfungen zur frühzeitigen Erkennung und Behebung von Sicherheitslücken.
  4. Betriebliches Kontinuitätsmanagement: Sicherstellung der Verfügbarkeit und Kontinuität kritischer IT-Systeme.
  5. Lieferketten-Sicherheit: Kontrolle und Absicherung von Drittanbietern und Dienstleistern.
Pflicht oder strategischer Vorteil?

Die Anforderungen an Cybersicherheit und betriebliche Resilienz wachsen – und damit auch die Bedeutung von NIS2-Richtlinie.

NIS 2 ist...

Pflicht bzw. faktische Voraussetzung für

  • Einrichtungen in den von NIS2 erfassten Sektoren, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Auswirkungen auf Versorgung, Wirtschaft, öffentliche Sicherheit oder Gesundheit haben kann
  • Unternehmen, die in den von NIS2 erfassten Bereichen wesentliche oder wichtige Dienste erbringen, insbesondere etwa in Energie, Transport, Gesundheitswesen, digitaler Infrastruktur oder öffentlicher Verwaltung
  • Bestimmte Anbieter digitaler und digital gestützter Dienste, etwa Cloud- und Rechenzentrumsdienste, Managed Services, Online-Marktplätze oder Suchmaschinen – soweit sie nach NIS2 bzw. dem nationalen Umsetzungsgesetz in den Anwendungsbereich fallen
  • Öffentliche Verwaltungseinrichtungen, soweit sie nach NIS2 bzw. nationalem Recht erfasst sind

sinnvoll für

  • Dienstleister und Unternehmen, die ihre Cybersecurity nachweisbar verbessern wollen
  • Organisationen, die Compliance-Anforderungen erfüllen und Audits effizient gestalten möchten
  • Firmen, die Vertrauen bei Kunden und Partnern durch klare Sicherheitsnachweise schaffen möchten

Unser NIS-2-Angebot – so läuft es ab

1 .

Rechtliche Betroffenheitsanalyse

Rechtliche Betroffenheitsanalyse

Geprüft wird, ob Ihr Unternehmen unter NIS 2 fällt – anhand Sektorzugehörigkeit, Unternehmensgröße und Einordnung als wesentliche oder wichtige Einrichtung. Die Bewertung erfolgt juristisch abgesichert und mündet in einem verbindlichen Handlungsrahmen für die Geschäftsleitung.

2 .

NIS 2 Readiness Assessment

NIS 2 Readiness Assessment

Wir analysieren Risikomanagement, Governance, Incident-Handling, Meldepflichten und Lieferkettensicherheit – und gleichen Ihren Ist-Zustand systematisch gegen die gesetzlichen Anforderungen ab. Identifizierte Lücken fließen in einen priorisierten Maßnahmenplan mit klaren Verantwortlichkeiten.

3 .

Umsetzung & Integration in Ihr IKS/ISMS

Umsetzung & Integration in Ihr IKS/ISMS

Die identifizierten Anforderungen werden in Ihre bestehenden Kontroll- und Governance-Strukturen integriert – mit standardisiertem Kontrollset, belastbarer Dokumentation und voller Prüfungsfähigkeit gegenüber Behörden.

Welche Vorteile bringt die NIS 2-Richtlinie?

Erhöhtes Vertrauen bei Kunden, Investoren und Aufsichtsbehörden
Erhöhte Betriebssicherheit bei IT-Sicherheitsvorfällen
Standardisierte Meldeverfahren für Cybersicherheitsvorfälle
Nachweis eines umfassenden Cyber-Risikomanagements
Systematisches Risikomanagement und nachvollziehbare Prozessdokumentation
Vereinfachter Aufbau weiterer Standards wie BSI C5 oder DORA
I Stock 1027911820 1

Warum mit uns?

Securance unterstützt Unternehmen seit vielen Jahren bei IT-Zertifizierungen wie BSI C5, SOC 2, ISAE 3402 und PS 860 und begleitet Sie bei der strukturierten Umsetzung der NIS-2-Compliance.

Mit fundierter Erfahrung und Verständnis für Ihre Geschäftsabläufe begleiten wir Sie von der ersten Idee bis zur Zertifizierung. Dabei mappen wir sowohl bestehende Controls auf die NIS-2-Anforderungen als auch die Zertifizierungsergebnisse auf weitere relevante Rahmenwerke.

Wir bieten mehr als reine Audit-Services: Sie erhalten gezielte Optimierungsvorschläge zur Steigerung Ihrer Compliance-Performance.

Vertrauen von über 800 Unternehmen

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FAQ

Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten darauf

NIS 2 ist eine EU-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2), die ein einheitlich hohes Cybersicherheitsniveau in der EU sicherstellen soll. Sie verpflichtet bestimmte Unternehmen, wirksame Sicherheitsmaßnahmen einzuführen, zu überwachen und nachvollziehbar zu dokumentieren, um die Resilienz gegenüber Cyberbedrohungen zu erhöhen.

NIS 2 betrifft insbesondere Betreiber von Netz- und Informationssystemen sowie Organisationen, deren Ausfall erhebliche Auswirkungen auf Sicherheit, Gesundheit, Wirtschaft oder Infrastruktur haben kann. Dazu zählen unter anderem Unternehmen aus Energie, Transport, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur sowie Anbieter kritischer digitaler Dienste wie Hosting- und Cloud-Dienste, Online-Marktplätze oder Suchmaschinen – ebenso relevante Behörden und öffentliche Stellen.

NIS 2 verlangt ein systematisches Cyber-Risikomanagement, definierte Prozesse für Vorfallmanagement sowie standardisierte Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle. Ergänzend fordert die Richtlinie Maßnahmen zur betrieblichen Resilienz und Verfügbarkeit kritischer IT-Systeme sowie ein wirksames Lieferketten- und Drittparteienmanagement.

Risikomanagement bedeutet, Cyberrisiken strukturiert zu identifizieren, zu bewerten und mit geeigneten Maßnahmen zu behandeln. Dazu gehören dokumentierte Verantwortlichkeiten, regelmäßige Überprüfung der Risiken und Nachweise, dass Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich angepasst und verbessert werden.

NIS 2 betont, dass Cybersicherheit auch von Dienstleistern und Drittanbietern abhängt. Unternehmen müssen Risiken in der Lieferkette bewerten, Sicherheitsanforderungen an Partner definieren und die Einhaltung dieser Anforderungen nachvollziehbar steuern und kontrollieren.

Für betroffene Unternehmen ist NIS 2 eine verbindliche Compliance-Anforderung. Gleichzeitig kann eine nachweisbare NIS-2-Konformität Vertrauen bei Kunden, Partnern und Aufsichtsbehörden stärken und als Differenzierungsmerkmal in regulierten Märkten und internationalen Geschäftsbeziehungen wirken.

Media

Securance als Ihr NIS 2-Partner

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